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Passenger Rights

Der 5-Fragen EU261-Berechtigungstest

FlyClaim Editorial6 min read
Passagiere gehen in einem belebten europäischen Flughafenterminal mit Flugzeugen draußen.

Verstehen von EU261: Ihre Passagierrechte

Als Passagier, der in die und aus der Europäischen Union fliegt, haben Sie bestimmte Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004, allgemein bekannt als EU261. Diese Verordnung sieht Entschädigungen für Passagiere vor, die erhebliche Störungen wie Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung erleben. Aber nicht jede Störung berechtigt zu einer Entschädigung. Zu verstehen, ob Sie anspruchsberechtigt sind, ist der erste Schritt, um das zu beanspruchen, was Ihnen zusteht.

EU261 gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, sowie für Flüge, die in der EU ankommen, wenn sie von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Es ist entscheidend zu wissen, ob Ihr Flug unter diese Verordnung fällt, bevor Sie den Anspruchstest durchführen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die Komplexitäten von EU261 zu navigieren und herauszufinden, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Frage 1: Wurde Ihr Flug gestört?

Die erste Frage bei der Bestimmung Ihrer Anspruchsberechtigung auf Entschädigung gemäß EU261 ist das Verständnis der Art Ihrer Flugstörung. Die Verordnung deckt drei Haupttypen von Störungen ab: Verspätungen, Annullierungen und unfreiwillige Nichtbeförderung.

Wenn Ihr Flug bei Ankunft um drei oder mehr Stunden verspätet war, mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung annulliert wurde oder wenn Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Szenarien sind speziell unter EU261 abgedeckt, vorausgesetzt, sie wurden nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht.

Frage 2: Qualifiziert sich die Route?

Die Route Ihres Fluges spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der EU261-Berechtigung. Wie bereits erwähnt, sind alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, abgedeckt. Zusätzlich, wenn Sie mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft in die EU fliegen, ist Ihr Flug ebenfalls abgedeckt.

Das bedeutet, dass der Schutz der EU261 auf Ihre Reise angewendet wird, unabhängig davon, ob Sie ein europäischer Staatsbürger sind oder nicht, solange diese Kriterien erfüllt sind. Es handelt sich um eine inklusive Regelung, die Passagiere unabhängig von ihrer Nationalität schützt.

Frage 3: Wie weit war Ihr Flug?

Der Entschädigungsbetrag nach EU261 wird durch die Großkreisentfernung Ihres Fluges bestimmt. Es ist wichtig, diese Entfernung zu kennen, um zu verstehen, wie viel Sie möglicherweise geltend machen können.

Die Entschädigung ist wie folgt strukturiert:

• Bis zu 1.500 km: 250 €

• Mehr als 1.500 km und bis zu 3.500 km (und alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1.500 km): 400 €

• Mehr als 3.500 km: 600 €

Frage 4: Gab es Außergewöhnliche Umstände?

Nicht alle Flugstörungen berechtigen zu einer Entschädigung nach EU261. Die Verordnung beschreibt 'außergewöhnliche Umstände', die Fluggesellschaften von der Zahlung befreien können. Dazu gehören extreme Wetterbedingungen, Streiks der Flugsicherung, politische Unruhen und Sicherheitsrisiken.

Technische Defekte eines Flugzeugs werden jedoch im Allgemeinen nicht als außergewöhnlich angesehen. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise dennoch Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug aufgrund von mechanischen Problemen verspätet oder annulliert wurde.

Frage 5: Haben Sie die notwendigen Unterlagen?

Die richtigen Dokumente zu haben, kann über den Erfolg Ihres Entschädigungsanspruchs entscheiden. Wichtige Dokumente sind Ihre Flugbuchungsbestätigung, Bordkarten und jegliche Korrespondenz mit der Fluggesellschaft bezüglich der Störung.

Wenn Sie diese Dokumente organisiert aufbewahren, wird der Anspruchsprozess reibungsloser verlaufen und Ihre Berechtigung nach EU261 untermauern. Sollten Sie eines dieser Dokumente verlegt haben, kontaktieren Sie so schnell wie möglich Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro, um Kopien zu erhalten.

Wichtiger Hinweis: Bewerten Sie Ihre Situation mit Zuversicht

Passagiere sitzen in einer europäischen Flugzeugkabine.
Ihre Rechte zu kennen, kann das Fliegen in Europa beruhigender machen.

Wichtiger Hinweis: Die Navigation durch EU261 kann komplex sein, aber die Aufteilung in diese fünf Fragen vereinfacht den Prozess. Indem Sie sicherstellen, dass Ihre Flugstörung die Kriterien erfüllt, können Sie mit Zuversicht Ihren Anspruch geltend machen.

Praktische nächste Schritte: Überprüfung Ihrer Berechtigung

Da Sie nun ein klares Verständnis der EU261-Berechtigungskriterien haben, ist es an der Zeit, aktiv zu werden. Die Überprüfung Ihrer Berechtigung ist unkompliziert und dauert etwa zwei Minuten mit dem Online-Checker von FlyClaim. Sie müssen sich keine Sorgen über Vorabkosten machen, da FlyClaim auf Basis einer Erfolgsprovision arbeitet.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Entschädigungsoptionen risikofrei erkunden können. Wenn Sie glauben, dass Ihre Flugstörung unter EU261 fällt, besuchen Sie die Website von FlyClaim und starten Sie noch heute Ihren Anspruchsprozess.

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Frequently asked questions

Welche Flüge fallen unter EU261?

EU261 gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, sowie für Flüge, die in der EU ankommen und von EU-ansässigen Fluggesellschaften durchgeführt werden.

Wie viel Entschädigung kann ich nach EU261 erhalten?

Die Entschädigung reicht von 250 € bis 600 €, abhängig von der Flugstrecke: bis zu 1.500 km (250 €), 1.500–3.500 km (400 €) und über 3.500 km (600 €).

Was sind 'außergewöhnliche Umstände' nach EU261?

Außergewöhnliche Umstände umfassen schweres Wetter, Streiks der Flugsicherung, politische Unruhen und Sicherheitsprobleme. Diese befreien Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht.

Welche Dokumente benötige ich für einen EU261-Anspruch?

Sie benötigen Ihre Flugbuchungsbestätigung, Bordkarten und jegliche Korrespondenz mit der Fluggesellschaft bezüglich der Störung.

Kann ich EU261-Entschädigung beantragen, wenn ich kein EU-Bürger bin?

Ja, EU261 gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Verordnung hängt von der Flugroute und der ausführenden Fluggesellschaft ab, nicht von der Nationalität des Passagiers.

Gilt EU261 für Anschlussflüge?

Ja, wenn die Anschlussflüge Teil einer einzigen Buchung sind und der ursprüngliche Abflug von einem EU-Flughafen erfolgt, kann EU261 gelten.

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