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Können Sie Entschädigung beanspruchen, wenn die Fluggesellschaft nicht europäisch ist?

FlyClaim Editorial6 min read
Ein geschäftiges europäisches Flughafenterminal mit internationalen Flugzeugen

Verstehen von EU261: Die Grundlagen

Die europäische Verordnung EG 261/2004 legt Entschädigungsrechte für Flugpassagiere fest, die Flugstörungen erleben. Die Verordnung gilt für Flüge, die von EU-Flughäfen abfliegen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft, sowie für Flüge, die in der EU ankommen und von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Die Entschädigungsbeträge können erheblich sein und bis zu 600 € erreichen, abhängig von der Flugstrecke und den Umständen der Störung.

Für viele Reisende kann es verwirrend sein, zu verstehen, wie diese Verordnung auf Nicht-EU-Fluggesellschaften angewendet wird. Dieser Leitfaden soll klären, wann Sie von Nicht-EU-Fluggesellschaften gemäß EU261 eine Entschädigung fordern können, indem Beispiele von beliebten Fluggesellschaften wie Emirates, Qatar Airways, United Airlines und Turkish Airlines verwendet werden.

Wann können Sie Entschädigung von Nicht-EU-Fluggesellschaften fordern?

Der Schlüssel zur Bestimmung, ob Sie gemäß EU261 von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft eine Entschädigung fordern können, liegt im Abflugort Ihres Fluges. Wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen abfliegt, gilt EU261 für die Reise, unabhängig vom Herkunftsland der Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Sie mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft von beispielsweise Paris nach Dubai fliegen.

Wenn Ihre Reise jedoch eine Nicht-EU-Fluggesellschaft umfasst, die von einem Nicht-EU-Standort in einen EU-Flughafen ankommt, gilt EU261 nicht, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU. Zum Beispiel würde ein Flug von New York nach London mit United Airlines nicht für eine Entschädigung gemäß EU261 qualifizieren.

  • Abflug von einem EU-Flughafen mit jeder Fluggesellschaft: Anspruch auf Entschädigung.
  • Ankunft in der EU von außerhalb mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft: Kein Anspruch.
  • Ankunft in der EU von außerhalb mit einer EU-Fluggesellschaft: Anspruch auf Entschädigung.

Beispiele: Emirates, Qatar, United und Turkish Airlines

Schauen wir uns genauer an, wie EU261 auf Flüge angewendet wird, die von einigen der beliebtesten Nicht-EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden.

Betrachten Sie einen Flug mit Emirates von Frankfurt nach Dubai. Da die Reise von einem EU-Flughafen startet, sind Sie durch EU261 abgedeckt und können Entschädigung für qualifizierende Verspätungen oder Annullierungen beanspruchen.

Ähnlich verhält es sich, wenn Sie mit Qatar Airways von Barcelona nach Doha fliegen. Sie sind berechtigt, unter EU261 einen Anspruch geltend zu machen, wenn Ihr Flug gestört wird. Dasselbe Prinzip gilt für Flüge mit Turkish Airlines von London nach Istanbul.

Wenn Sie jedoch mit einem Flug von United Airlines von Chicago nach Frankfurt reisen, sind Sie nicht durch die Verordnung abgedeckt, da der Flug von einem Nicht-EU-Land startet.

Flugentschädigungsbeträge: Wie viel könnten Sie erhalten?

Die Höhe der Entschädigung, die Sie nach EU261 erhalten könnten, variiert je nach Flugstrecke. Kurzstreckenflüge bis zu 1.500 km könnten Ihnen €250 einbringen, während Mittelstreckenflüge über 1.500 km, aber unter 3.500 km Ihnen €400 einbringen können. Für Langstreckenflüge über 3.500 km erreicht die Entschädigung €600.

Es ist wichtig zu beachten, dass selbst wenn die Fluggesellschaft aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie schwerem Wetter oder politischer Unruhen nicht schuld ist, sie dennoch verpflichtet ist, für Verpflegung und Unterkunft zu sorgen, falls erforderlich.

  1. Bis zu 1.500 km: €250
  2. 1.500 km bis 3.500 km: €400
  3. Über 3.500 km: €600

Außergewöhnliche Umstände: Was sie für Ihren Anspruch bedeuten

Außergewöhnliche Umstände können Fluggesellschaften von der Zahlung von Entschädigungen gemäß EU261 befreien. Zu diesen Situationen gehören extreme Wetterbedingungen, Streiks der Flugverkehrskontrolle, politische Unruhen und Sicherheitsrisiken. Technische Defekte werden jedoch im Allgemeinen nicht als außergewöhnlich angesehen, was bedeutet, dass Fluggesellschaften in solchen Fällen weiterhin für Entschädigungen haftbar sind.

Das Verständnis dieser Ausnahmen ist entscheidend, um Ihre Anspruchsberechtigung für Entschädigungen zu bewerten. Wenn Ihr Flug aufgrund eines technischen Problems verspätet war, könnten Sie dennoch Anspruch auf Entschädigung haben, selbst bei einer Nicht-EU-Fluggesellschaft.

Passagiere steigen in eine nicht-EU-Fluggesellschaft an einem europäischen Flughafen ein
Flüge mit nicht-EU-Fluggesellschaften von europäischen Flughäfen können dennoch für Entschädigungen qualifizieren.

Wichtige Erkenntnis: Abflugort ist wichtiger als die Nationalität der Fluggesellschaft

Wichtige Erkenntnis: Der Abflugort Ihres Fluges ist der Hauptfaktor bei der Bestimmung der Anwendbarkeit von EU261. Wenn Sie von einem EU-Flughafen abfliegen, ist Ihr Flug wahrscheinlich abgedeckt, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft.

Überprüfung Ihrer Berechtigung mit FlyClaim

Mit FlyClaim ist es einfach festzustellen, ob Sie unter EU261 anspruchsberechtigt sind. Der Prozess dauert etwa zwei Minuten und kostet nichts, um es zu überprüfen. Durch Eingabe Ihrer Flugdaten können Sie schnell sehen, ob Ihnen bis zu 600 € zustehen.

FlyClaim arbeitet auf Basis einer Erfolgsprovision, was bedeutet, dass Sie nur für erfolgreiche Ansprüche zahlen. Dies macht es zu einer risikofreien Option, um Ihre Fluggastrechte geltend zu machen.

Praktische nächste Schritte: Einreichung Ihres Anspruchs

Wenn Sie glauben, dass Ihr Flug unter EU261 anspruchsberechtigt ist, besteht der nächste Schritt darin, Ihren Anspruch einzureichen. Beginnen Sie damit, Ihre Flugdaten zu sammeln, einschließlich Buchungsbestätigungen, Bordkarten und jeglicher Kommunikation der Fluggesellschaft über die Störung.

Sobald Sie diese Informationen haben, können Sie Ihren Anspruch über die Plattform von FlyClaim einreichen. Ihr Expertenteam übernimmt den Verhandlungsprozess mit der Fluggesellschaft, was Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Ergebnis erhöht. Denken Sie daran, dass FlyClaim zwar keine Auszahlung garantieren kann, aber einen wertvollen Service bei der Navigation durch die Komplexität von EU261-Ansprüchen bietet.

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Frequently asked questions

Kann ich eine Entschädigung für einen verspäteten Flug mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft beanspruchen?

Ja, wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen startet, gilt EU261, und Sie könnten anspruchsberechtigt sein.

Was ist, wenn mein Flug mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft in der EU ankommt?

EU261 gilt nur für Ankünfte in der EU, wenn der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird. Nicht-EU-Fluggesellschaften sind in diesem Szenario ausgeschlossen.

Wie viel Entschädigung kann ich für meine Flugverspätung erhalten?

Die Entschädigung reicht von 250 € bis 600 €, abhängig von der Flugstrecke und der Verspätungsdauer.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Dazu gehören extremes Wetter, Streiks der Flugsicherung und politische Unruhen, die Fluggesellschaften von Entschädigungsverpflichtungen befreien.

Wie kann ich überprüfen, ob ich anspruchsberechtigt bin?

Nutzen Sie den Service von FlyClaim, um Ihre Anspruchsberechtigung in etwa zwei Minuten kostenlos zu überprüfen.

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